Kosten und Rezept
Die Kosten einer notwendigen ergotherapeutischen oder logopädischen Therapie werden bei vorliegen einer gültigen Heilmittelverordnung:
- in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
- Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene sind bei Vorliegen eines Befreiungsausweises oder chronischer Erkrankung von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit.
- Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr müssen ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Gesamtverordungswertes entrichten.
- Private Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel voll oder anteilig (je nach Versicherungsvertrag), was im Vorfeld durch den Versicherten selbst abzuklären ist.
Außerdem sind präventive Maßnahmen ohne Heilmittelverordnung auf eigene Rechnung möglich.
Wer stellt eine Verordnung aus?
Ihr Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater, Kieferorthopäde,Allgemeinmediziner) wird Ihnen, wenn er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine Verordnung (Rezept) über logopädische bzw. ergotherapeutische Behandlung ausstellen.
Wir behandeln Versicherte aller Krankenkassen, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte des Landes NRW.