Finanzielle Hilfen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Finanzierung der Ausbildung zu erhalten. Wir möchten Ihnen hier einige Möglichkeiten staatlicher Hilfen nennen. Da die Informationen zum Teil sehr umfassend sind, möchten wir Sie auf die entsprechenden Links verweisen, wo sie zum Teil auch prüfen können, ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen für Sie in Frage kommen.

BAföG

Das Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht eine Förderung für Ausbildungen an Fachschulen für SchülerInnen bis zum 30. Lebensjahr vor. Diese Förderung ist kein Darlehn und muss daher im Gegensatz zum studentischen Bafög nicht zurückgezahlt werden. Sie können sich unter dieser Adresse direkt informieren und mittels online-Rechner ausrechnen lassen, wie hoch die Förderung in Ihrem Fall sein kann. www.das-neue-bafoeg.de

Bildungskredit des Bundes

Seit 2001 bietet die Bundesregierung SchülerInnen in fortgeschrittener Ausbildungsphase die Möglichkeit, einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Der Kredit wird zu sehr günstigen Bedingungen vergeben und die Rückzahlung erfolgt nach 10 Jahren. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf diesen Kredit! www.bildungskredit.de

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

(Meister-BAföG) Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kann man vom Staat eine Aufstiegsförderung erhalten. Diese Maßnahme ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es gibt keine Altersbegrenzung. Informationen dazu findet man beim Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de oder unter der kostenlosen Hotline: 0800-6223634.

Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben

Seit 2009 können Schulgeldzahlungen zum Teil mit der Einkommssteuer verrechnet werden, wodurch sich die Steuerbelastung z.B. für die Eltern reduziert.

Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

Seit März 2003 händigen die Arbeitsämter an potenzielle Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Bildungsgutscheine aus. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist weiterhin eine vorherige Beratung im zuständigen Arbeitsamt. Im Rahmen der Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme sowie die Bildungsfähigkeit und -willigkeit des Kunden geprüft. Ein wichtiges Kriterium ist weiterhin auch die Aussicht auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Aussicht auf Erfolg sollte mit mindestens 70% bewertet werden. Informationen dazu auch im Internet unter: www.arbeitsagentur.de

WiedereinsteigerInnen

Finanzielle Förderung durch den ESF Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Personen, insbesondere derjenigen, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden, im Arbeitsprozess zu verbleiben oder nach einer Unterbrechung in den Beruf zurückzukehren. Die finanzielle Unterstützung des ESF wird vor allem in Form von Zuschüssen zugunsten von Einzelpersonen verwendet, die nicht im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit sind. Ausführliche Informationen durch die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt, der Agentur für Arbeit, Regionalstelle Frau & Beruf oder unter www.arbeitsagentur.de, www.bmgs.bund.de

Förderung über DRV und BG

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Hierfür ist es erforderlich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Informationen erhalten Sie bei einem so genannten Rehafachberater.