Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (Link zum Gesetz) an staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Logopädie.
Empfehlende Richtlinien des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW
Das Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, die seit 1980 bestehenden Lehrpläne und Ausbildungskonzepte an Schulen des Gesundheitswesens zu modernisieren.
Die Schule für Logopädie der Düsseldorfer Akademie wurde in 2006 seitens des Ministeriums beauftragt, die neuen Ausbildungsrichtlinien für staatlich anerkannten Logopädieschulen in NRW zu erproben und weiter zu entwickeln.
Aufgrund der positiven Erfahrungen bilden wir grundsätzlich auf dem Hintergrund der empfehlenden Ausbildungsrichtlinien aus.
Die kompletten Richtlinien erhalten Sie unter nachfolgendem Link.
www.mags.nrw.de